Die Afrikanische Schweinepest geistert bereits seit Jahren als das Schreckgespenst der deutschen Jäger durch Europa, doch nun ist die Viruserkrankung in Deutschland angekommen. Experten waren sich einig, es war nie die Frage ob die ASP den Weg nach Deutschland findet, vielmehr eine Frage der Zeit. Durch den ersten nachgewiesen Fall der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland wird sich die Jagd regional verändern, die Konsequenzen für die Industrie sind noch nicht abzuschätzen, die ersten Exportverbote von Schweinefleisch jedoch bereits in Kraft getreten. Diese Tierseuche stellt uns Jäger vor enorme Herausforderungen und zahlreiche Fragen, daher ist es wichtig fundiertes Wissen zum Thema der ASP zu haben.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung die sowohl Wildschweine als auch Hausschweine befällt. Hierbei handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die ihren Ursprung in Afrika hat. In Afrika tritt das Virus örtlich begrenzt in Warzenschweinpopulationen auf, im Jahre 1921 wurde die Erkrankung erstmals in Kenia beobachtet. Die Afrikanische Schweinepest fand 1957 den Weg nach Europa und breitet sich seitdem langsam aber stetig auf dem Kontinent aus. Damals meldeten neben Portugal auch Spanien, Frankreich, Italien, Malta, Belgien und die Niederlande fälle von erkrankten Tieren. Auf der Insel Sardinien kommt das Virus bereits seit Jahrzehnten dauerhaft gehäuft in begrenzten Regionen vor. Auch der amerikanische Kontinent wurde in den 1980er-Jahren mit der ASP infiziert, vor allem waren hier die Länder Kuba, Brasilien, Haiti und die Dominikanische Republik betroffen. Doch die Afrikanische Schweinepest kehrte 2007 zurück nach Europa, von Afrika kommend breitete sich der Virus in Geogien aus und gelang über Russland, Lettland, Estland bis nach Litauen. Die baltischen Länder wären bereits 2014 flächendeckend mit der Afrikanischen Schweinepest infiziert, heute ist das Virus dort endemisch und wurde mehrfach in Hausschweinbeständen nachgewiesen. Im Jahre 2014 ist die ASP zudem erstmals in Weißrussland aufgetreten, von dort breitete sich die Erkrankung weiter in Richtung Polen aus. Darüber hinaus konnte das Virus ausgehend von der Ukranie 2017 in Tschechien und Rumänien nachgewiesen werden. Weitere Länder wie Ungarn und Bulgarien wurden im Jahr 2018 von der ASP heimgesucht. Ende 2019 wurde der Erreger überraschend in Belgien nachgewiesen und war zu diesem Zeitpunkt nur von 40 km von der deutsch-polnischen Grenze entfernt. Am 10.09.2020 wurde nun der erste Fall der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland an einem verendetem Wildschwein im Landkreis Spree-Neiße nachgewiesen.
Bei dem Virus der Afrikanischen Schweinepest haltet es sich um einen Erreger der ursprünglich von Leberzecken auf Warzenschweine südlich der Sahara übertragen wird. Diese Form der Ansteckung spielt außerhalb von Afrika keine Rolle, in Europa erfolgt die Übertragung des Virus vor allem durch Direktkontakt mit infizierten Wild- und Hausschweinen, deren tierischen Produkten oder Schweiß (Blut). Besonders durch Schweiß kann der ASP-Virus effektiv übertragen werden, hier reichen bereits kleinste Mengen aus. Der Virus wurde zudem im Speichel und Sperma infizierter Tiere nachgewiesen. Darüber hinaus stellen indirekte Übertragungswege eine hohe Gefahr der Infektion da, wie zum Beispiel Kadaver, Speiseabfälle, Futtermittel und unbelebte Vektoren. Durch die starke Resistenz des Virus kann eine Einschleppung auch durch Fleisch, Kleidungsstücke, Werkzeuge, Trophäen oder mittels Fahrzeugen erfolgen. Das ASP-Virus weißt eine sehr hohe Widerstands- und Überlebensfähigkeit gegenüber äußeren Einflussfaktoren auf, das macht die Afrikanische Schweinepest so gefährlich. Die ASP ist keine Zoonose und damit nicht auf den Menschen übertragbar, zudem sind keine Fälle bekannt bei denen der Erreger auf andere Haus- und Nutztiere übergesprungen ist.
Das ASP-Virus überlebt in der Umwelt:
Das ASP-Virus überlebt in Lebensmitteln:
Das ASP-Virus überlebt Erhitzung
Die Anzeichen und Symptome einer Infektion mit dem ASP-Virus können unterschiedlich sein, daher ist erhöhte Aufmerksam geboten. Besonders beim ansprechen und dem aufbrechen von Schwarzwild ist auf bedenkliche Merkmale zu achten, jedes Stück Fallwild muss derzeit auf ASP untersucht werden. Das Fehlen von bedenklichen Merkmalen schließt eine Infektion nicht aus, eine sichere Diagnose kann nur mithilfe einer Laboruntersuchung erfolgen.
Symptome die auf eine ASP Erkrankung hindeuten:
ab 3 bis 4 Tagen nach Infektion
ab 5 Tagen nach Infektion
ab 8 Tagen nach Infektion
ab 6 bis 10 Tagen nach Infektion
- Eintritt des Todes bei ca. 90 Prozent der infizierten Tiere aller Altersgruppen
Verlaufsformen einer ASP Erkrankung:
Perakuter Verlauf
Akuter Verlauf
Akuter Verlauf
Chronischer Verlauf
Im Seuchenfall besteht das oberste Ziel darin die Ausbreitung der ASP zu verhindern, um die Infektionen Lokal und Regional bekämpfen zu können. Damit diese Zielsetzung erreicht werden kann weist die zuständige Behörde Zonen aus, in denen unterschiedliche Maßnahmen greifen. Wird der ASP-Virus bei einem Wildschwein nachgewiesen, so wird rundum den Erlegungs- bzw. Fundort das sogenannte Kerngebiet, das gefährdete Gebiet und die Pufferzone ausgewiesen.
Das Kerngebiet
Die zuständige Behörde richtet innerhalb des gefährdeten Gebietes das Kerngebiet ein. Diese Festlegung geschieht gemäß der gleichen Vorgaben wie beim gefährdeten Gebiet. Hierzu können seitens der Behörde weitergehende Maßnahmen verordnet werden, die über das gefährdete Gebiet hinausgehen:
Das gefährdete Gebiet
Diese Zone umgibt den Ort der Erlegung bzw. Fundstelle. Die ausgewiesene Größe des gefährdeten Gebiets berücksichtigt eine mögliche Verbreitung des Erregers. Hierbei werden Faktoren wie Wildschweinbestand, Tierbewegungen, Fernwechsel, natürliche Grenzen sowie Möglichkeiten der Überwachung von Geländestrukturen berücksichtig. Im Zuge der Seuchenbekämpfung kann die zuständige Behörde Maßnahmen zur Eindämmung verordnen:
Die Pufferzone
Der Bereich um das gefährdete Gebiet bildet die sogenannte Pufferzone, der Radius wird durch die zuständige Behörde um den Erlegungs- bzw. Fundort des infizierten Wildschweines festgelegt. In dieser Zone kann die Behörde wie im gefährdeten Gebiet eine verstärkte Schwarzwildbejagung anordnen. Die jagdlichen Maßnahmen können über die einer Drück- oder Ansitzjagd hinausgehen, sowie die Ausübung der Fallenjagd (Sauenfang). Die behördlich angewiesenen Maßnahmen im gefährdetem Gebiet können frühestens sechs Monate nach dem letzen nachgewiesenen ASP beim Wildschwein aufgehoben werden.
Der aufgetretene Seuchenfall der ASP im Landkreis Spree-Neiße ca. 7 Kilometer entfernt der deutsch-polnischen Grenze wurde am 10.09.2020 offiziell bestätigt. Die Europäische Union schreibt im Falle des Auftretens der Afrikanischen Schweinepest vor ein Gebiet mit einen Radius von mindestens 20-25 km um den Fundort herum auszuweisen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Im ASP Fall Spree-Neiße beträgt der durch die zuständige Behörde ausgewiesene Radius 20 km, dieser Bereich wurde als gefährdetes Gebiet deklariert. In diesem Gebiet befinden sich ca. 50 Schweinehaltungen, davon 4 große Betriebe, insgesamt sollen sich im gefährdetem Gebiet 13.000 Hausschweine befinden.
Die zuständige Behörde hat im gefährdetem Gebiet ein Jagdverbot für alle Tierarten angeordnet, mit Ausnahme der Fallenjagd auf Schwarzwild mittels Sauenfang, die durch besonders geschulte Personen ausgeübt werden darf. Die Jagdruhe soll zunächst verhindern das Wildschweine unnötig beunruhigt werden und abwandern. Das ausgewiesene Kerngebiet beträgt im Radius 5 km um dem Fundort herum und wird durch einen mobilen Elektrozaun umschlossen. Des Weiteren wurde ein Betretungsverbot und ein Verwertungsverbot von Heu, Stroh und Gras erlassen. Dies umfasst zudem ein allgemeines Nutzungsverbot von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, sowie das Verbot freilaufender Hunde und ein Verbringungsverbot von Wildschweinfleisch.
Die aktive Kadarversuche im gefährdeten Gebiet hat höchste Priorität und wird durch Forstpersonal, geschulte Jäger und Suchtrupps durchgeführt. Beim Auffinden eines verendeten Stück Schwarzwildes erfolgt eine seuchenhygienische Kadaverbergung, um die kontaminiert der Fundstelle durch den ASP-Virus zu vermeiden. Die geborgenen Kadaver werden an extra eingerichteten Kadaversammelstellen transportiert, um die Todesursache der Wildschweine zu ermitteln, dies gilt auch für alle erlegten Wildschweine aus dem Bereich des gefährdeten Gebiets. Im Anschluss erfolgt die Entsorgung und unschädliche Beseitigung der Wildschwein Kadaver in einer Tierkörperbeseitigungsanlage. Die derzeit eingeleiteten Maßnahmen können sich je nach Verlauf der Seuche schnell ändern und angepasst werden, da alles unternommen werden muss um den Ausbruch der ASP zu verhindern.
Artikel geschrieben von Marcel Graf
The Huntsman & The Butcher